EU-Ministrialrat will Digitale Signatur für Rechnungen kippen
Der für Finanzen zuständige Ausschuss des EU-Ministerrats hat eine Änderung der bisherigen Umsatzsteuer-Direktive 2006/112/EC (PDF-Datei) beschlossen.
Die neue Version (PDF-Datei), der das Europäische Parlament noch zustimmen muss, stellt elektronische und Papierrechnungen vollständig gleich.
Zwar vereinfacht die Gesetzesänderung zur digitalen Signatur einer elektronisch versendeten Rechnung den Geschäftspartneraustausch erheblich, doch entbindet der Artikel 223 die Unternehmen nicht von der Gewährleistung der Aufbewahrungspflicht, der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit der Daten, die für den Vorsteuerabzug unabdingbar sind. Mit welcher Methode dies sichergestellt werden soll, lässt der Gesetzgeber offen. Unternehmen müssen lediglich sicherstellen, dass die Prüfkette – zwischen Rechnung und Warenlieferung - zuverlässig ist, was aber bereits durch ein EDI-Verfahren gewährleistet werden kann.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssten nach der Parlamentsentscheidung bis Ende 2012 die Direktive in nationales Recht umgesetzt haben, das ab 1.1.2013 gelten soll. Bis dahin fordern Stimmen in Deutschland zumindest den Verzicht auf die bislang verlangte qualifizierte Signatur bei elektronischen Rechnungen bis zu 1.000 Euro.
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